Mittwoch, 13. August 2025

Zukunft des Crash-Areals weiter offen

Reservierungsphase soll genutzt werden, um Bewerbung des Flurstück 277 zu konkretisieren

Freiburg, 30. Juli 2025. Es war eine lange Reise und sie hatte unerwartete Wendungen, aber nun rückt ihr Ziel wohl in Sichtweite: Der Gemeinderat hat gestern das weitere Vorgehen zur Vergabe von Flurstück 277 beschlossen. „Flurstück 277“ ist das insgesamt 1.686 Quadratmeter große Areal an der Schnewlinstraße, das in städtischem Besitz ist und auf dem sich u.a. der Musikclub Crash befindet. Der aktuelle Pachtvertrag u.a. für das Crash läuft nun bis Ende 2025. Gespräche für eine eventuell notwendige vorübergehende Verlängerung werden mit den aktuellen Mietern rechtzeitig aufgenommen.

Der Gemeinderat hat im Juli 2023 die Stadtverwaltung beauftragt, das Grundstück neu bebauen zu lassen, und zwar nur durch gemeinwohlorientierte Akteure. Wesentliches Kriterium der Ausschreibung war eine Konzeptvergabe im Erbbaurecht (Laufzeit 75 Jahre) zur Bebauung mit einem Wohn- und Geschäftshaus. Zudem ist auf mindestens 300 m² ein Musikclub unterzubringen; der Club „Crash“ sollte als gelungenes Beispiel der Freiburger Subkultur erhalten und in der Bewerbung berücksichtigt werden. Der bauliche Erhalt des bestehenden Crash-Kellers wurde positiv gewertet, war aber nicht verpflichtend; alternativ sollte das „Crash“ das Erstzugriffsrecht für die Anmietung am Neubau erhalten.

Innerhalb der Ausschreibungsfrist, die im Oktober 2024 endete, gingen zwei Bewerbungen ein. Bei der ersten Bewerbung wurde die Gemeinwohlorientierung formal nicht nachgewiesen; da sie nicht der vom Gemeinderat beschlossenen Ausschreibung entsprach, wurde ihr eine Absage erteilt. Eine zweite Bewerbung, der Verein Flurstück 277, plante einen Mix aus Wohnen (39 Prozent, davon 55 Prozent gefördert), Gewerbe (31 Prozent) und Erhalt des Crash-Kellers (30 Prozent).

Das Konzept des Vereins Flurstück 277 erfüllt damit die formalen Voraussetzungen und erreicht die gesetzten Ziele. Hinsichtlich des Nachweises der Stellplätze und des vorgelegten Finanzierungskonzepts, das über die Inhalte der Konzeptvergabe hinausgeht, nimmt die Stadtverwaltung nun auf Grundlage des gestrigen Ratsbeschlusses zeitnah mit dem Verein das Gespräch auf.

Wenn der Verein sich bereit erklärt, die Bewerbung in den kritischen Punkten zu überarbeiten, wird das Grundstück ein Jahr lang für ihn reserviert. In dieser Zeit soll es regelmäßige Steuerungsgespräche mit der Verwaltung geben. Wenn die „Reservierungsphase“ positiv verläuft, kann das Verfahren gemäß dem Vermarktungskonzept weiterlaufen. Die endgültige Entscheidung der Vergabe liegt dann beim Gemeinderat.

Eintrag vom: 31.07.2025