Standesamt nimmt Anmeldungen ab 1. August entgegen
Wer nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz seinen Geschlechtseintrag ändern möchte, kann sich dafür beim Standesamt Freiburg ab 1. August anmelden – drei Monate bevor das Gesetz am 1. November 2024 in Kraft tritt. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz sowie die Erklärungsregelungen für intersexuelle und nichtbinäre Personen nach dem Personenstandsgesetz.
Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Personen haben dann die Möglichkeit, durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt die bisher im Geburten‐ oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und den eigenen Vornamen zu ändern. Die Erklärung muss drei Monate vorher angemeldet werden – eine Anmeldung ist damit ab 1. August möglich. Die Erklärung selbst kann erst nach Inkrafttreten des Gesetzes abgegeben werden.
Die neuen Vornamen müssen der neuen Geschlechtsangabe entsprechen. Vor Ablauf eines Jahres nach Abgabe der Erklärung können der Geschlechtseintrag und die Vornamen nicht mehr geändert werden.
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