Gemeinsamer Austausch bringt Lösung bei Baderöcken
- Schwimmen mit Baderöcken ist erlaubt
- Haus- und Badeordnung der Regio Bäder wird konkretisiert
- Gemeinsames Fest im Freibad St. Georgen am 6. August
Regio Bäder, die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Freiburg, der Sinti Verein Freiburg e. V. und die Landesvertretung Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg haben sich wie angekündigt über den Vorfall im Freibad St. Georgen am 26. Mai ausgetauscht. Dabei war es im Zusammenhang mit dem Tragen von Baderöcken zu Fragen der Anwendung der Haus- und Badeordnung gekommen.
Im Mittelpunkt der konstruktiven Gespräche standen die Auslegung der Haus- und Badeordnung, die Zulässigkeit von Baderöcken sowie die Frage, wie Regeln im Badebetrieb künftig klarer und nachvollziehbarer formuliert werden können.
Regeln konkretisieren
Alle Gesprächsbeteiligten bedauern den Vorfall sehr. Im Gespräch wurde deutlich: Der Ausgangspunkt der Situation war dem Umstand geschuldet, dass die bisherige Regelung zur zulässigen Badekleidung in der Haus- und Badeordnung nicht präzise genug gefasst war. Da es bislang keine einheitlichen Empfehlungen der Bundesverbände zur Nutzung von Baderöcken gab, haben unterschiedliche Sicherheitsvorstellungen vor Ort in Bezug auf Schwimmeignung und Wassertiefen zu einer unterschiedlichen Anwendung der Badeordnung geführt, was wiederum bei Badegästen Unsicherheit über den Inhalt der geltenden Regelungen hervorgerufen hat. Deswegen wird die Haus- und Badeordnung der Regio Bäder GmbH konkretisiert.
Das bedeutet: Ab sofort wird ausdrücklich klargestellt, dass das Schwimmen mit Baderöcken generell erlaubt ist, sofern sie aus geeignetem Badetextil bestehen. Badegästen wird bei der Wahl ihrer Badekleidung lediglich empfohlen zu berücksichtigen, wie sicher sie sich im Wasser bewegen können. Denn insbesondere im Schwimmerbereich können Länge, Schnitt und Sitz der Kleidung für die Bewegungsfreiheit und die individuelle Schwimmfähigkeit relevant sein. Damit ist für die Freiburger Bäder klar beschrieben, worauf es ankommt: Allein das geeignete Material (UV-Bekleidung, Elasthan, Polyamid, Neopren oder andere Kunstfasern) ist für die Zulässigkeit der Badebekleidung ausschlaggebend.
„Wir bedauern den Vorfall sehr – vor allem, weil mit einer präziseren Regelung in der Badeordnung der gesamte Vorfall hätte vermieden werden können. Und weil in der konkreten Situation aufgrund einer Verkettung von Umständen und ohne Absicht der Beteiligten der Eindruck entstehen konnte, bestimmte Menschen seien in unseren Bädern nicht willkommen. Das ist nicht der Fall. Unsere Bäder sind selbstverständlich für alle da“, stellt Dr. Matthias Müller, Geschäftsführer der Regio Bäder GmbH, klar. „Ich habe viele positive und wertschätzende Bezüge zur Gemeinschaft der Sinti – deshalb ist mir diese Klarstellung auch persönlich sehr wichtig.“
Gleichzeitig herrschte Konsens, dass die Anordnungen des Badepersonals im laufenden Betrieb sehr wichtig sind. „Das Badepersonal trägt eine große Verantwortung für einen Badebetrieb mit tausenden von Menschen. Diese Aufgabe kann vor Ort nur wahrgenommen werden, wenn auch bei diskussionswürdigen Situationen eine Akzeptanz in die Entscheidungen des Badepersonals vorhanden ist“, betont Regio Bäder-Geschäftsführer Müller. Alle Beteiligten – von Badepersonal, Führungskräften bis hin zu Badegästen – haben die Situation zwischenzeitlich in unterschiedlichen Formaten besprochen und dabei erkannt, dass auf allen Seiten Verbesserungsbedarf bestand.
„Wir begrüßen, dass die Regio Bäder den Vorfall sehr ernst nimmt und die Regelung künftig klarer fassen wird. Die Botschaft, dass Sinti und Roma in den Freiburger Bädern selbstverständlich willkommen sind, ist für eine integrierte Stadtgesellschaft und ein gutes Miteinander sehr wichtig“, sagt Coralla Reinhardt, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle und Vorstandsmitglied im Sinti Verein Freiburg e. V.
„Klare Regeln helfen allen: den Badegästen, dem Personal und dem Miteinander im Bad“, ergänzt Ismael Reinhardt, stellvertretender Vorsitzender der Landesvertretung Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg: „Wir sind froh, dass wir die Situation mit allen Beteiligten sehr konstruktiv besprechen und aufarbeiten und somit für die Zukunft ein verbindliches Miteinander vereinbaren konnten.“
Als gemeinsames Zeichen ist im Freibad St. Georgen am 6. August ab 17 Uhr ein Fest für alle Badegäste unter dem Motto „Vielfalt unter freiem Himmel“ geplant. Oliver Heintz, Geschäftsleiter der Freiburger Bäder, ist sich sicher: „Wir werden uns gemeinsam mit dem Sinti-Verein kulinarisch und musikalisch etwas Besonderes einfallen lassen und damit das gute Miteinander in Freiburgs Bädern zum Ausdruck bringen.“






