Samstag, 21. Dezember 2024

Illegaler Download: Was bei Abmahnungen zu tun ist

Wer urheberrechtlich geschützte Stadtpläne auf die eigene Homepage stellt, Originalproduktfotos von Herstellern für die eigene Internetauktion nutzt oder den aktuellen Kinofilm über eine Tauschbörse kostenfrei aus dem Netz runterlädt, kann sich schnell eine Abmahnung mit Schadenersatzforderungen von mehreren hundert bis tausend Euro einhandeln. Ist eine Abmahnung im Haus, heißt es, schnell zu reagieren. Denn geht das Verfahren vor Gericht, kommen meist weitere Kosten hinzu. Die Experten der Stiftung Warentest zeigen in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wie man mit einer Abmahnung umgeht, um den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Ob Filme, Musik oder Software: Wer sich Dateien in Tauschbörsen wie Bittorrent oder Shareaza herunterlädt, lädt sie auch gleichzeitig hoch. Auch wenn das vielen nicht klar ist. Und beim Hochladen stehen sie solange anderen Nutzern zur Verfügung. Das heißt: Herunterladen gleich Hochladen. Und Hochladen gleich „zum Tausch anbieten“. Doch dieses Recht haben nur die Rechteinhaber. Machen andere das, ist es illegal.

Ermittlungsfirmen kontrollieren im Auftrag der Rechteinhaber Tauschbörsen und Netzwerke. Wird eine Datei unerlaubt heruntergeladen, dokumentieren sie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Netzwerk. Mit diesen Informationen können sie den Anschlussinhaber ermitteln – und dann abmahnen.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sofort handeln und zu einem Anwalt gehen. Wer nicht reagiert und Fristen versäumt, riskiert eine Einstweilige Verfügung, die mit weiteren zusätzlichen Kosten verbunden ist. Allerdings: Wer sofort alles unterschreibt und zahlt, zahlt oft zu viel, denn die Vertragsstrafe ist häufig zu hoch bemessen. Außerdem ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Deshalb: Rechtsrat beim Anwalt einholen. Auch wenn der Rechtsrat beim Anwalt etwas kostet: Es lohnt sich, weil sich die Schadenersatzforderungen damit oft reduzieren lassen.

Der ausführliche Artikel „Illegaler Download“ erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 19.03.2014 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de abrufbar.
Weitere Informationen

Eintrag vom: 18.03.2014