"Ich wuchs in einem Land auf, von dem ich dachte, dass es offen und tolerant sei. Deutschland hatte sich nach dem 2. Weltkrieg dazu verpflichtet, Schuld in Verantwortung umzuwandeln. Für mich war deshalb immer klar, dass unser Bekenntnis zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt" (1) sowie die freie Meinungsäußerung (2) die wertvollsten Grundwerte darstellen und wichtige Lehren sein müssen, die wir aus unserer problematischen Vergangenheit zu ziehen haben.
Deshalb hat es mich tief bestürzt, als die Universität Freiburg - eine der ältesten Universitäten Deutschlands - im September 2012 eine Raumanfrage unseres Vereins, Cafe Palestine Freiburg e. V., für einen Vortrag des renommierten französischen Chirurgen, Professor Christophe Oberlin, der über plastische Chirurgie in Gaza sprechen sollte, absagte.
Die Freiburger Universität bietet eine Plattform für politische Veranstaltungen aller Art, unter anderem und regelmäßig auch für Vorträge bekannter israelischer Hasbara-Organisationen, wie der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG, z.B. aktuell http://www.deutsch-israelische-gesellschaft-freiburg.de/page2.html und der anti-Deutschen ISF (z. B.: http://thementage.blogsport.de/2012/09/26/vortrag-von-wahied-wahdat-hagh-der-iran-heute-zur-ideologie-einer-diktatur-und-ihrer-politik-in-zeiten-der-arabellions/). Einladungen der DIG werden sogar offiziell über den Universitätsverteiler verschickt (3).
Doch aus unerklärlichen Gründen endet die Meinungsfreiheit für die Universität, wenn es um die Not der Palästinenser geht. Cafe Palestine Freiburg e. V. und seine ReferentInnen sollen künftig nicht über das Leid des palästinensichen Volkes in den Räumen der Universität sprechen und werden denunziert.
Die Wahrheit macht uns also, entgegen der öffentlich, in goldenen Lettern verkündeten Devise der Universität, doch nicht frei?
Wir beschlossen, die Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg einzureichen und hoffen, dass ein gerechtes Verfahren dazu beitragen wird, dass die Universität Freiburg zugibt, eine falsche Einschätzung und damit Entscheidung getroffen zu haben.
Was geschieht aber, wenn unser Verein vor Gericht verliert? Dann sollte uns dieser Fall eine Lehre sein, da wir zu der Erkenntnis gelangen müssten, dass sich in wichtigen Teilen unserer Gesellschaft die Haltung im Hinblick auf Wahrheit, Meinungsfreiheit, Toleranz und universelle Gerechtigkeit verändert hat. Sollte dies der Fall sein, dann wäre es gut, wenn wir Alle künftig dieser Tatsache ins Auge sehen würden.
Für mich persönlich würde dies bedeuten, dass ich die Grundlagen der Erziehung meiner drei deutsch-palästinensischen Kinder überdenken müsste. Ich müsste ihnen nahe legen, dass es besser wäre, wenn sie zu Unrecht (speziell dem palästinensischen Volk gegenüber) schweigen würden."
(1) Grundgesetz Art. 1 (2)
(2) Grundgesetz Art. 5
(3) Email, die über den Universitätsverteiler versandt wurde
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