Donnerstag, 28. März 2024

Überbrückungshilfe für Studierende in akuter Notlage wird verlängert.

Auch während des Sommersemesters 2021 können Anträge gestellt werden.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Beschränkungen hat das Bundesministerium für Bildung (BMBF) beschlossen, die Überbrückungshilfe für Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, für das gesamte Sommersemester 2021 zu verlängern.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die betreffenden Studierenden im Sommersemester 2021 mit finanziellen Zuschüssen. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Bedingungen für den Erhalt einer Unterstützung werden vom BMBF vorgegeben und gelten einheitlich für die gesamte Bundesrepublik. Die Studierendenwerke sind mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt. Die Entscheidungen über die Anträge orientieren sich ausschließlich an den vorgegebenen Kriterien.

Weitere Informationen und Online-Antrag:
www.swfr.de/geld/corona-nothilfe

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Tel: 0800 26 23 003
ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de
Weitere Informationen

Eintrag vom: 24.03.2021