Wenn der Bewilligungszeitraum im August/September 2014 endet, sollte der Folgeantrag bis Ende Juli eingereicht werden. Bei späteren Anträgen muss mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Die Vordrucke für den BAföG-Antrag liegen im Infoladen des Studierendenwerks aus bzw. gibt es hier.
Grundlage für die Berechnung bilden die Einkommensverhältnisse der Eltern des Jahres 2012.
Studierende des 4. Fachsemesters:
Bitte beachten Sie, dass ab dem 5. Fachsemester Ausbildungsförderung nur nach Vorlage des positiven Leistungsnachweises bewilligt wird. (Kann dieser nicht positiv vorgelegt werden, setzen Sie sich mit dem BAföG-Amt in Verbindung!)
Sollten Sie Fragen zum Weiterförderungsantrag haben, helfen Ihnen die BAföG-Sachbearbeiter/innen gerne weiter. Die Zuständigkeiten finden Sie hier:
Weitere Informationen